Rechtsprechung
   RG, 27.11.1906 - V 517/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1906,305
RG, 27.11.1906 - V 517/06 (https://dejure.org/1906,305)
RG, Entscheidung vom 27.11.1906 - V 517/06 (https://dejure.org/1906,305)
RG, Entscheidung vom 27. November 1906 - V 517/06 (https://dejure.org/1906,305)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1906,305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Können nach § 255 St.P.O. ärztliche Atteste über solche fahrlässige Körperverletzungen verlesen werden, welche eine der im § 224 St.G.B.'s bezeichneten Folgen gehabt haben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGSt 39, 286
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85

    Verlesung eines Attestes

    Hierzu zählen auch solche, die eine gefährliche Körperverletzung nach § 223 a StGB betreffen (RGSt 39, 286, 290; BGH NJW 1980, 651; BGH, Urteil vom 2. März 1983 - 2 StR 744/82).

    Diese Vorschrift will eine Verfahrenserleichterung dadurch schaffen, daß im Interesse der Kostenersparnis und der Vermeidung unnötiger Inanspruchnahme von Ärzten auf deren Ladung verzichtet werden kann, wenn es um die Verfolgung leichter Körperverletzungen geht und daher keine so erschöpfende Beweisaufnahme erforderlich ist wie bei der Feststellung schwerer Verbrechen (vgl. RGSt 39, 286, 289 ff. zur Entstehungsgeschichte).

  • BGH, 07.11.1979 - 3 StR 16/79

    Zulässigkeit einer Verlesung eines ärztlichen Attestes in einem Strafverfahren

    Für diese verhältnismäßig häufigen Verfahren, die zudem nicht allzu erhebliche Straftaten betreffen, stellt die verlesene schriftliche Erklärung des Arztes in der Regel eine ausreichende Urteilsgrundlage dar, weil es für die Feststellung des gesetzlichen Tatbestandes hier auf nichts weiter ankommt, als auf das bloße Vorhandensein der bescheinigten Körperverletzung selbst (BGH a.a.O.; RGSt 26, 38 f; 39, 286, 290 f).
  • BGH, 06.04.1984 - 3 StR 84/84

    Revision wegen fehlerhafter Begründung zur Ablehnung eines Beweisantrags -

    H. als Zeugen ein früher von ihm ausgestelltes ärztliches Attest gemäß § 256 Abs. 1 Satz 1 StPO verlesen worden ist, nicht an (vgl. hierzu RGSt 26, 38; 39, 286, 290/291; BGHSt 4, 155, 156; BGH VRS 32, 56; BGH MDR 1980, 159 = NJW 1980, 651).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht